MyHomePrice
Katalog

Gerichtliche Immobilienversteigerungen im Großraum Paris

Alle gepfändeten Immobilien, die vor den Gerichten der Île-de-France versteigert werden, in einem filterbaren Katalog. Startpreise oft 30–50 % unter Markt — im Gegenzug reale Risiken: Belegung, unbekannter Zustand, besondere Kosten und Verfahren.

Vorab wichtig: Nur ein zugelassener Anwalt darf vor Gericht bieten, die Kaution (10 % des Startpreises, mindestens 3 000 €) geht als Bankscheck an ihn, und 10 Tage nach dem Termin kann jeder um 10 % überbieten. MyHomePrice ist ein Informationsdienst: Wir bieten nie und verwahren nie Gelder.

8 anstehende Lose · öffentliche Bekanntmachungen via Licitor, 9 Gerichte · aktualisiert am 07.09.2026

ObjektStartpreisFlächeTermin
Un garageBois-d'Arcy78bâtiment N, numéro 46 Libre10.00009.09.2026, 09:30TJ Versailles
Un emplacement de parkingBoulogne-Billancourt92(box fermé) Surface de 13,11 m² Le bien est inoccupé25.0001.907 €/m²13,11 m²16.09.2026, 09:30TJ Versailles
Un boxParis 16ème75au sous-sol, 3ème niveau, n°313 Occupé20.00024.09.2026, 14:00TJ Paris
Un emplacement de parkingParis 15ème75au 5ème niveau en infrastructure dans les parties limitées par les trames 15/16 et les [...]10.00024.09.2026, 14:00TJ Paris
Cinq parkingsRosny-sous-Bois93extérieurs - DEUX LOCAUX D'ACTIVITÉ ET DE BUREAUX de 319,92 m² (réunion des lots 138 et 139) Inoccupés [...]50.000156 €/m²319,92 m²29.09.2026, 13:30TJ Bobigny
Un parkingNeuilly-sur-Marne93bâtiment 11 Vide5.00013.10.2026, 14:00TJ Bobigny
Une place de stationnement PMR boxéeSaint-Fargeau-Ponthierry77dans un ensemble immobilier, bâtiment P, au sous-sol, portant le n°893.00015.10.2026, 14:00TJ Paris
Un boxAntony92d'une superficie de 12 m², n°20 Cadastré section CM n°51015.0001.250 €/m²12 m²Termin wird bestätigt

Häufige Fragen zu Zwangsversteigerungen

Was ist eine gerichtliche Immobilienversteigerung?

Der zwangsweise Verkauf einer gepfändeten Immobilie, gerichtlich angeordnet und im Termin des Tribunal judiciaire durchgeführt. Jede Versteigerung wird vorab öffentlich bekannt gemacht — mit Startpreis, Termin und Versteigerungsbedingungen.

Warum liegen die Startpreise 30–50 % unter Markt?

Den Startpreis setzt der betreibende Gläubiger bewusst niedrig an, damit der Verkauf zustande kommt. Im Gegenzug: mögliche Belegung, oft unbekannter Innenzustand, besondere Kosten und keine Finanzierungsklausel — der Preis ist auch ohne Kredit fällig.

Wer darf bieten, und wie?

Jede zahlungsfähige Person — aber nur über einen beim Gericht zugelassenen Anwalt: Nur er bietet im Termin. Vor dem Termin erhält er einen Bankscheck über 10 % des Startpreises (mindestens 3 000 €).

Was passiert nach dem Zuschlag?

10 Tage lang kann jeder um 10 % überbieten — die Versteigerung beginnt dann zum neuen Preis erneut. Danach ist der Zuschlag endgültig: kein Rücktritt, Zahlung von Preis und Kosten in den Fristen der Versteigerungsbedingungen.

Kann man die Immobilie vorher besichtigen?

Oft ja: eine einzige, etwa einstündige Besichtigung, organisiert vom Gerichtsvollzieher, zum in der Bekanntmachung genannten Termin. Unsere Seiten zeigen diesen Termin, sobald er bekannt ist.

Informationen aus öffentlichen Pflichtbekanntmachungen (Licitor), jeden Morgen aktualisiert; maßgeblich sind allein die offizielle Bekanntmachung und die Versteigerungsbedingungen (cahier des conditions de vente). Startpreis ≠ Endpreis: Die Gebote können weit darüber liegen. Informations- und Analysedienst — weder Rechts- noch Anlageberatung.