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Gerichtliche Immobilienversteigerungen im Großraum Paris

Alle gepfändeten Immobilien, die vor den Gerichten der Île-de-France versteigert werden, in einem filterbaren Katalog. Startpreise oft 30–50 % unter Markt — im Gegenzug reale Risiken: Belegung, unbekannter Zustand, besondere Kosten und Verfahren.

Vorab wichtig: Nur ein zugelassener Anwalt darf vor Gericht bieten, die Kaution (10 % des Startpreises, mindestens 3 000 €) geht als Bankscheck an ihn, und 10 Tage nach dem Termin kann jeder um 10 % überbieten. MyHomePrice ist ein Informationsdienst: Wir bieten nie und verwahren nie Gelder.

4 anstehende Lose · öffentliche Bekanntmachungen via Licitor, 9 Gerichte · aktualisiert am 07.09.2026

ObjektStartpreisFlächeTermin
Un terrain constructibleGallardon28Libre5.500.11016.09.2026, 09:30TJ Versailles
Un terrain nu et à bâtirMarolles-en-Brie94de 1.058 m², arboré Occupé180.0001,058 m²24.09.2026, 09:30TJ Créteil
Un terrainVillepinte93sur lequel est édifié - UN BÂTIMENT de 359,41 m², avec : entrée, deux bureaux, salle de repos, atelier, [...]50.000139 €/m²359,41 m²29.09.2026, 13:30TJ Bobigny
Un terrain à bâtirQuincy-Voisins77situé dans une zone d'aménagement concerté Inoccupé120.000Termin wird bestätigt

Häufige Fragen zu Zwangsversteigerungen

Was ist eine gerichtliche Immobilienversteigerung?

Der zwangsweise Verkauf einer gepfändeten Immobilie, gerichtlich angeordnet und im Termin des Tribunal judiciaire durchgeführt. Jede Versteigerung wird vorab öffentlich bekannt gemacht — mit Startpreis, Termin und Versteigerungsbedingungen.

Warum liegen die Startpreise 30–50 % unter Markt?

Den Startpreis setzt der betreibende Gläubiger bewusst niedrig an, damit der Verkauf zustande kommt. Im Gegenzug: mögliche Belegung, oft unbekannter Innenzustand, besondere Kosten und keine Finanzierungsklausel — der Preis ist auch ohne Kredit fällig.

Wer darf bieten, und wie?

Jede zahlungsfähige Person — aber nur über einen beim Gericht zugelassenen Anwalt: Nur er bietet im Termin. Vor dem Termin erhält er einen Bankscheck über 10 % des Startpreises (mindestens 3 000 €).

Was passiert nach dem Zuschlag?

10 Tage lang kann jeder um 10 % überbieten — die Versteigerung beginnt dann zum neuen Preis erneut. Danach ist der Zuschlag endgültig: kein Rücktritt, Zahlung von Preis und Kosten in den Fristen der Versteigerungsbedingungen.

Kann man die Immobilie vorher besichtigen?

Oft ja: eine einzige, etwa einstündige Besichtigung, organisiert vom Gerichtsvollzieher, zum in der Bekanntmachung genannten Termin. Unsere Seiten zeigen diesen Termin, sobald er bekannt ist.

Informationen aus öffentlichen Pflichtbekanntmachungen (Licitor), jeden Morgen aktualisiert; maßgeblich sind allein die offizielle Bekanntmachung und die Versteigerungsbedingungen (cahier des conditions de vente). Startpreis ≠ Endpreis: Die Gebote können weit darüber liegen. Informations- und Analysedienst — weder Rechts- noch Anlageberatung.